Allgemeines
Alle Arbeiten werden
nach den Vorschriften der Behörden, zuständigen Werken, öffentlichen und
kantonalen Instanzen, sowie Richtlinien des SIA ausgeführt:
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Allgemeine
Bedingungen für Bauarbeiten gemäss SIA Norm 118
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Wärmeschutz
gemäss SIA Norm 380 und dem kantonalen Energiegesetz.
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Schallschutz
gemäss SIA Norm 181
Änderungen infolge
behördlicher Auflagen bleiben ebenfalls ausdrücklich jederzeit vorbehalten.
Kleinere Änderungen
oder Abweichungen dieses Baubeschriebs, welche die Qualität des Ausbaues nicht
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Das gleiche gilt für Konstruktions- oder Materialänderungen.
Bei der Materialwahl
wird auf gesundheitsschädigende Stoffe verzichtet.